Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter nutzt KÜMMERER, um Anliegen rund um das Haus entgegenzunehmen und Handwerker zu organisieren. Wenn Sie die Rufnummer Ihres Hauses anrufen, antwortet zuerst eine KI-Assistentin. Das sagt sie Ihnen auch selbst, gleich im ersten Satz.
Sie können jederzeit sagen, dass Sie mit einem Menschen sprechen möchten. Dann wird das Gespräch sofort an eine Person übergeben, ohne Nachfragen und ohne dass Sie das begründen müssen.
Es wird keine Tonaufnahme gemacht und kein Wortprotokoll gespeichert. Gespeichert wird nur, worum es ging und was daraufhin passiert ist – zum Beispiel: „Meldung eingegangen: Heizung Wohnung 7“, „Handwerker kontaktiert“, „Termin vereinbart“.
Fotos, die Sie freiwillig schicken (z.B. von einem Wasserfleck), werden zum Vorgang gespeichert und mit dem beauftragten Handwerker geteilt, soweit das für die Reparatur nötig ist.
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist verpflichtet, das Haus instand zu halten, und Sie haben ein Interesse daran, dass Ihre Meldung ankommt und bearbeitet wird. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO (Durchführung des Mietverhältnisses und berechtigtes Interesse an einer nachvollziehbaren Bearbeitung).
Ein abgeschlossener Vorgang wird drei Jahre nach der letzten Aktivität automatisch und vollständig gelöscht. Die Frist orientiert sich an der regelmäßigen Verjährung (§ 195 BGB) – so lange kann es auch in Ihrem Interesse sein, belegen zu können, wann Sie etwas gemeldet haben.
Der von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter beauftragte Handwerker erfährt, was zu tun ist und wie er Sie für einen Termin erreicht. Technisch setzen wir Dienstleister ein, die den Anruf und den Nachrichtenversand möglich machen; sie sind einzeln in unserer Datenschutzerklärung aufgeführt. Ihre Daten werden nicht verkauft und nicht für Werbung genutzt.
Sie können Auskunft darüber verlangen, was über Sie gespeichert ist (Art. 15 DSGVO), Falsches berichtigen lassen (Art. 16), Löschung verlangen (Art. 17), die Verarbeitung einschränken lassen (Art. 18) und der Verarbeitung widersprechen (Art. 21). Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren.
An wen Sie sich wenden: Verantwortlich für Ihre Daten ist Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter – KÜMMERER verarbeitet sie nur in deren Auftrag. Richten Sie Ihre Anfrage deshalb bitte dorthin. Sie können sich aber auch an uns wenden (datenschutz@kuemmerer-ki.de); wir leiten Ihre Anfrage dann unverzüglich weiter und unterstützen bei der Beantwortung.
Bei Feuer, Gasgeruch, einem Wasserrohrbruch oder wenn jemand in Gefahr ist, rufen Sie bitte sofort die 112 beziehungsweise die zuständige Notrufnummer an – und nicht zuerst hier. Die Assistenz nimmt Ihre Meldung entgegen und gibt sie weiter, sie ist aber kein Notdienst und kann keine Feuerwehr schicken.
Auch technisch kann sie einmal ausfallen. Verlassen Sie sich in einer echten Gefahrenlage deshalb nie allein auf diesen Weg.
Wenn Sie Ihr Anliegen lieber unmittelbar Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter mitteilen möchten, können Sie das selbstverständlich weiterhin tun. Die Rufnummer ist ein zusätzlicher Weg, kein vorgeschriebener.
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