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Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen Alexander Meinel ("Kümmerer", "wir") und dem Immobilieneigentümer, der Kümmerer für sein Objekt einrichtet ("Kunde"). Kunde kann eine natürliche Person oder eine Gesellschaft sein.

Kümmerer richtet sich an Eigentümer, die ihr Objekt selbst verwalten. Für Eigentümer einer einzelnen Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist Kümmerer nicht gedacht – dort obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der bestellten Hausverwaltung.

2. Leistungsbeschreibung

Kümmerer ist ein KI-gestützter Assistent zur Koordination von Instandhaltungsfällen (z.B. defekte Beleuchtung, Wasserschäden, kleinere Reparaturen). Kümmerer nimmt Meldungen entgegen, kontaktiert Handwerker, holt bei Bedarf die Freigabe des Kunden ein und hält alle Beteiligten auf dem Laufenden.

Kümmerer ist ausdrücklich KEINE vollständige Hausverwaltung. Nicht enthalten sind insbesondere: Buchhaltung, Nebenkostenabrechnung, Mietersuche/Vermietung, WEG-Verwaltung, Mahnwesen und Rechtsberatung.

2a. Weiterentwicklung, keine Zusicherung der Fehlerfreiheit

Kümmerer arbeitet mit lernenden Sprachmodellen. Solche Systeme können Angaben missverstehen, Sachverhalte falsch einordnen oder unvollständig wiedergeben. Eine bestimmte Trefferquote, Fehlerfreiheit oder ein bestimmter Erfolg wird deshalb nicht geschuldet und nicht zugesichert. Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der in Ziffer 2 beschriebenen Koordinationsleistung.

Wir entwickeln die Leistung fortlaufend weiter und dürfen sie anpassen, soweit die Anpassung für den Kunden zumutbar ist und den vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigt - etwa zur Verbesserung der Erkennung, zur Anpassung an geänderte Rechtslage oder weil ein eingesetzter Drittanbieter seine Leistung ändert. Beeinträchtigt eine Anpassung den vertraglichen Zweck erheblich, informieren wir den Kunden mit angemessenem Vorlauf; er kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

3. Kümmerer als Werkzeug, keine autonome Entscheidungsinstanz

Kümmerer unterstützt den Kunden bei der Koordination und handelt innerhalb der vom Kunden festgelegten Regeln (z.B. Freigabeschwelle, hinterlegte Handwerker). Kümmerer trifft keine eigenständigen, rechtsverbindlichen Entscheidungen anstelle des Kunden - der Kunde bleibt für sein Objekt verantwortlich und kann jederzeit eingreifen, Entscheidungen der KI korrigieren oder Vorgänge selbst übernehmen.

Umfang der eingeräumten Handlungsvollmacht. Der Kunde legt selbst fest, in welchem Rahmen die Assistenz für ihn tätig werden darf: über die Freigabeschwelle (Betrag, bis zu dem ohne Rückfrage beauftragt werden darf), über die Auswahl der hinterlegten Ansprechpartner und deren Reihenfolge sowie über die Geschäftszeiten. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet die Assistenz eigenständig, welcher der hinterlegten Ansprechpartner zu einer Meldung passt und in welcher Reihenfolge sie kontaktiert werden.

Diese Auswahl ist eine Einschätzung anhand der Angaben des Kunden, keine garantierte Zuordnung. Eine Beauftragung, die sich im vom Kunden gesetzten Rahmen bewegt, ist vertragsgemäß erbracht - auch dann, wenn der Kunde im Nachhinein einen anderen der von ihm hinterlegten Ansprechpartner bevorzugt hätte. Wer das nicht möchte, setzt die Freigabeschwelle auf null; dann wird ausnahmslos jede Beauftragung vorher zur Zustimmung vorgelegt.

Der Kunde kann die Schwelle jederzeit ändern, Ansprechpartner ergänzen oder entfernen und der Assistenz dauerhafte Vorgaben mitteilen (etwa: bestimmte Arbeiten immer über den Hausmeister). Solche Vorgaben gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Mitteilung für künftige Vorgänge.

4. Pflichten des Kunden

4a. Nutzungsrecht und unzulässige Nutzung

Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, Kümmerer für das vereinbarte Objekt zu nutzen. Alle Rechte an der Software, an den Abläufen, an den Regeln, nach denen die Assistenz arbeitet, sowie an Texten, Gestaltung und Marke verbleiben bei uns. Ein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung dieser Bestandteile besteht nicht.

Unzulässig ist insbesondere,

Verstößt der Kunde hiergegen, können wir den Zugang nach Ziffer 7a sperren und den Vertrag nach Ziffer 8 außerordentlich kündigen.

5. Verfügbarkeit, Drittanbieter und Notfälle

Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit und keine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit. Unterbrechungen durch Wartung, Störungen oder höhere Gewalt sind möglich.

Abhängigkeit von Diensten Dritter. Kümmerer nutzt für Telefonie, Spracherkennung, Sprachausgabe, Textverarbeitung, Nachrichtenversand und Hosting die Dienste spezialisierter Anbieter; sie sind in unserer Datenschutzerklärung namentlich genannt. Fallen diese Dienste aus oder ändern sie ihre Leistung, kann die Assistenz vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sein. Auf solche Störungen haben wir keinen Einfluss; sie liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs.

Kümmerer ist kein Notdienst. Bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder erhebliche Sachwerte - etwa Feuer, Gasgeruch, Wasserrohrbruch, Stromausfall im ganzen Haus - sind unmittelbar die zuständigen Notrufnummern beziehungsweise der vom Kunden benannte Notfallkontakt zu verständigen. Die Assistenz ersetzt keine Feuerwehr, keinen ärztlichen Notdienst und keinen Havariedienst. Der Kunde stellt sicher, dass seine Mieter darüber informiert sind und über einen davon unabhängigen Weg Hilfe erreichen können.

Wir empfehlen ausdrücklich, sich für dringende Fälle nicht allein auf die Assistenz zu verlassen und einen zweiten, unabhängigen Meldeweg vorzuhalten.

6. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht - also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf - haften wir begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem vorstehenden Absatz ist der Höhe nach auf das für zwölf Monate geschuldete Entgelt des betroffenen Objekts begrenzt. [PLATZHALTER: Diese Höchstgrenze mit einem Anwalt bestätigen lassen - eine zu niedrig angesetzte Grenze kann die gesamte Klausel unwirksam machen.]

6a. Was wir nicht verantworten

Innerhalb der vorstehenden Grenzen gilt: Nicht in unseren Verantwortungsbereich fallen insbesondere

Diese Aufzählung ändert nichts an unserer Haftung nach den ersten beiden Absätzen dieser Ziffer; sie beschreibt, welche Umstände nicht unserer Sphäre zuzurechnen sind.

7. Preise und Zahlung

Der Preis versteht sich je Objekt. Er beträgt 149,00 Euro pro Monat. Kunden, die zu den ersten 30 zahlenden Kunden gehören, zahlen dauerhaft den Gründerpreis von 99,00 Euro pro Monat - dieser bleibt auch dann bestehen, wenn der reguläre Preis später steigt.

Bei jährlicher Zahlweise beträgt der Preis 950,40 Euro pro Jahr und Objekt (entspricht 79,20 Euro pro Monat).

Wir sind Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weisen daher keine Umsatzsteuer aus. Die genannten Beträge sind die Endpreise.

Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Das Testen ist und bleibt kostenlos; während der Testphase entstehen keine Kosten und es ist keine Zahlungsmethode nötig.

7a. Zahlungsverzug, Aufrechnung, Sperrung

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Für die zweite und jede weitere Mahnung berechnen wir eine Pauschale in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, höchstens 2,50 Euro je Mahnung; dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Aufrechnung kann der Kunde nur mit Forderungen erklären, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Sperrung. Bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei einem Verstoß gegen Ziffer 4a dürfen wir den Zugang vorübergehend sperren, bis der Grund entfallen ist. Wir kündigen die Sperrung vorher an und setzen eine angemessene Frist, außer die sofortige Sperrung ist zur Abwehr erheblicher Nachteile erforderlich. Eine Sperrung lässt die Zahlungspflicht unberührt. Da eine Sperrung dazu führt, dass Mieter niemanden mehr erreichen, weisen wir den Kunden ausdrücklich darauf hin, seine Mieter über einen anderen Meldeweg zu informieren.

8. Laufzeit und Kündigung

Bei monatlicher Zahlweise läuft der Vertrag einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, solange er nicht gekündigt wird. Er ist zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündbar.

Bei jährlicher Zahlweise läuft der Vertrag ein Jahr ab Beginn des Abrechnungszeitraums. Danach läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr findet nicht statt. Diese Regelung entspricht § 309 Nr. 9 BGB in der seit 1. März 2022 geltenden Fassung.

Die Kündigung ist in Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail. Ein Grund muss nicht angegeben werden. Nach Vertragsende nimmt die Assistenz keine Anliegen mehr entgegen; zur Aufbewahrung und Löschung der bis dahin entstandenen Vorgangsdaten siehe die Datenschutzerklärung.

Kündigung durch uns. Auch wir können den Vertrag ordentlich kündigen, und zwar mit derselben Frist, die für den Kunden gilt. Kündigen wir, erstatten wir bereits gezahlte Entgelte für den nicht genutzten Zeitraum anteilig zurück. Wir kündigen nicht ohne Not - der Vorlauf soll dem Kunden genügend Zeit geben, seine Mieter über einen neuen Meldeweg zu informieren.

Kündigung aus wichtigem Grund. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn

Vor einer außerordentlichen Kündigung wegen eines behebbaren Verhaltens weisen wir den Kunden darauf hin und geben ihm Gelegenheit zur Abhilfe, soweit ihm das zumutbar ist und die Fortsetzung für uns bis dahin tragbar bleibt.

Nach der Kündigung. Der Kunde erhält seine Daten auf Wunsch heraus; er kann sie jederzeit selbst über sein Dashboard einsehen und herunterladen. Die für das Objekt eingerichtete Rufnummer wird abgeschaltet - der Kunde sollte seine Mieter rechtzeitig über den künftigen Meldeweg informieren.

8a. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der Kunde übergibt uns beim Einrichten Kontaktdaten seiner Mieter und Handwerker. Für diese Daten ist er datenschutzrechtlich der Verantwortliche, wir sind sein Auftragsverarbeiter. Die nach Art. 28 DSGVO erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen und wird mit Vertragsschluss mit vereinbart.

Der Kunde sichert zu, seine Mieter über den Einsatz von Kümmerer zu informieren. Wir stellen ihm dafür einen Mieterbrief und eine verständliche Datenschutzinformation für Mieter bereit.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Bedingungen. Wir dürfen diese Nutzungsbedingungen und die Preise ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht - etwa geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, gestiegene Kosten der eingesetzten Drittanbieter oder eine wesentliche Änderung der Leistung. Wir teilen die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden kündigen; tut er das nicht und nutzt die Leistung weiter, gilt die Änderung als angenommen. Auf dieses Recht und diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin.

Vertragsübernahme. Wir dürfen unsere Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein anderes Unternehmen übertragen, etwa im Rahmen einer Umwandlung oder eines Verkaufs des Geschäftsbetriebs. Wir teilen das mit angemessenem Vorlauf mit; der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übernahme kündigen.

Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail).

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.

Erfüllungsort ist unser Sitz. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls unser Sitz; wir bleiben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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